Wenn Erinnerungen leiser werden – Teil 6
Welche Musik soll gespielt werden, wenn Worte nicht mehr reichen? Welche Speisen mag ich? Was beruhigt mich? Wen möchte ich in meiner Nähe haben? Was macht mir Angst?
Solche Informationen können später sehr wertvoll sein. Deshalb kann ein persönlicher Leitfaden für Familie und Pflege eine gute Ergänzung zur Vorsorge sein.
Ein persönlicher Alltagsleitfaden
Festgehalten werden können beispielsweise:
- bevorzugte Anrede und Sprache;
- wichtige Menschen und Beziehungen;
- Lieblingsmusik, Bücher und Beschäftigungen;
- Essgewohnheiten und Abneigungen;
- vertraute Tagesabläufe;
- religiöse oder kulturelle Bedürfnisse;
- frühere Berufe und wichtige Lebensstationen;
- Dinge, die Sicherheit vermitteln;
- Berührungen, die erwünscht oder unerwünscht sind;
- Wünsche zur Wohn- und Pflegesituation.
Fotos mit Namen und kurzen Erläuterungen können ebenfalls helfen, die eigene Lebensgeschichte zugänglich zu halten.
Eine Wunschliste ersetzt keine rechtliche Vorsorge
Ein persönlicher Leitfaden beschreibt den Menschen. Für rechtlich und medizinisch relevante Entscheidungen werden jedoch weitere Dokumente benötigt.
- Vorsorgevollmacht: Wer darf mich rechtsverbindlich vertreten?
- Betreuungsverfügung: Wen soll das Gericht gegebenenfalls als Betreuung einsetzen?
- Patientenverfügung: Welche medizinischen Maßnahmen wünsche oder lehne ich in bestimmten Situationen ab?
Solche Fragen sollten möglichst früh besprochen werden – solange der eigene Wille noch klar formuliert und die Tragweite der Entscheidungen verstanden werden kann.
Vorsorge ist kein fertiger Ordner im Schrank
Wünsche können sich verändern. Dokumente sollten deshalb regelmäßig überprüft und mit den Menschen besprochen werden, die später Verantwortung übernehmen sollen.
Auch eine schriftliche Verfügung beantwortet nicht jede denkbare Situation. Sie bietet aber Orientierung, wenn ein Mensch seinen Willen nicht mehr eindeutig ausdrücken kann.
Vorsorge beginnt nicht erst mit einer Diagnose. Sie beginnt mit der Frage: Was ist mir wichtig – und wer soll es wissen?
Hinweis: Bei der Erstellung rechtlich relevanter Vollmachten und Verfügungen kann eine ärztliche, pflegerische, juristische oder qualifizierte Beratungsstelle unterstützen.









