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  • Wenn der Vermieter auf die Nebenkosten-Frage nicht antwortet – Orientierung mit SOWIESO

Schlagwort: Vermieter

  • Wenn der Vermieter auf die Nebenkosten-Frage nicht antwortet – Orientierung mit SOWIESO

    Wenn der Vermieter auf die Nebenkosten-Frage nicht antwortet – Orientierung mit SOWIESO

    Aus der SOWIESO Orientierungszone

    Wenn der Vermieter auf die Nebenkosten-Frage nicht antwortet

    Ein Fall. Eine Frage. Ein Werkzeug.

    Manchmal beginnt Orientierung nicht mit einem komplizierten Problem, sondern mit einem ganz einfachen Satz:

    „Ich habe meinen Vermieter schon mehrfach wegen der Nebenkosten angesprochen. Aber ich bekomme keine richtige Antwort. Was soll ich jetzt machen?“

    So ähnlich erreichte uns vor kurzem eine Frage aus dem Alltag.

    Keine große Theorie.
    Keine komplizierte Technik.

    Einfach ein Mensch, der wissen wollte:

    Wie bekomme ich meine Frage endlich ordentlich und nachvollziehbar auf den Tisch?

    1. Erst einmal sortieren

    Bevor man über Rechte, Fristen oder Paragraphen spricht, müssen zunächst ein paar einfache Dinge geklärt werden:

    Werden monatliche Nebenkostenvorauszahlungen gezahlt?
    Für welchen Zeitraum geht es?
    Gibt es bereits eine Nebenkostenabrechnung?
    Oder wartet der Mieter noch vollständig darauf?
    Wenn eine Abrechnung vorliegt: Was daran ist unklar?
    Wurde bisher nur mündlich gefragt oder schon schriftlich?
    Genau hier beginnt SOWIESO.

    Nicht mit: „Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen.“
    Sondern mit: „Schauen wir zuerst, was eigentlich passiert ist.“

    2. Und was sagt das Gesetz grundsätzlich?

    Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen muss grundsätzlich jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.

    § 556 BGB regelt außerdem, dass der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren muss, auf denen die Abrechnung beruht.

    → § 556 BGB ansehen

    Wichtig:
    Das bedeutet noch nicht automatisch, dass in jedem konkreten Fall dieselben Ansprüche oder Schritte gelten. Aber es gibt zunächst etwas Entscheidendes: Orientierung.

    Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt bei unklaren Abrechnungen, Belege anzufordern beziehungsweise einen Termin zur Belegeinsicht zu verlangen.

    → Hinweise der Verbraucherzentrale

    3. Aus „Er antwortet nicht“ wird eine klare nächste Frage

    Nach dem Sortieren verändert sich häufig schon die Ausgangslage.

    Aus:

    „Der Vermieter antwortet mir einfach nicht.“

    wird:

    „Wie fordere ich das jetzt sachlich und nachweisbar schriftlich an?“

    Und genau daraus kann ein praktisches Werkzeug entstehen.

    Praktisches Werkzeug

    Ein einfaches Musterschreiben

    Zum Beispiel so:

    Betreff: Nebenkostenabrechnung / Bitte um Klärung und Belegeinsicht

    Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],

    ich habe mich bereits wegen der Nebenkosten für den Zeitraum [Zeitraum einsetzen] an Sie gewandt.

    Bislang konnte die Angelegenheit für mich noch nicht geklärt werden.

    Ich bitte Sie daher, mir die entsprechende Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen beziehungsweise – sofern die Abrechnung bereits vorliegt – mir Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege zu ermöglichen.

    Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, wie beziehungsweise wann die Klärung und gegebenenfalls die Belegeinsicht erfolgen kann.

    Gerne kann die Rückmeldung schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

    Mit freundlichen Grüßen
    [Name]
    [Anschrift]

    Hinweis: Das ist ein allgemeines Muster zur Orientierung und kein individuell geprüfter Rechtsbrief. Je nach konkreter Situation kann eine Anpassung notwendig sein.

    4. Und dann?

    Der Mensch hat damit noch immer keine Garantie, dass der Vermieter sofort reagiert.

    Aber er hat jetzt:

    eine klar formulierte Frage
    ein schriftliches Dokument
    einen nachvollziehbaren nächsten Schritt
    eine Grundlage für weitere fachliche Hilfe

    Wenn später ein Mieterverein oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, kann außerdem gezeigt werden, was bereits schriftlich versucht wurde.

    5. Wo endet die öffentliche Orientierung?

    SOWIESO entscheidet nicht, ob ein Vermieter im konkreten Einzelfall rechtswidrig gehandelt hat.

    Wir führen keinen Mietrechtsstreit und ersetzen keine anwaltliche Beratung.

    Wenn beispielsweise Fristen laufen, hohe Forderungen bestehen, eine Kündigung droht oder bereits ein ernsthafter Rechtsstreit entstanden ist, sollte professionelle Hilfe hinzugezogen werden.

    Bei Nebenkostenabrechnungen ist außerdem wichtig: Einwendungen gegen eine Abrechnung müssen grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang mitgeteilt werden. Auch hierzu enthält § 556 BGB die gesetzlichen Grundlagen.

    Was SOWIESO dabei kann

    Manchmal sitzt jemand zuhause mit einem Brief und denkt:

    „Ich verstehe das alles nicht.“

    Oder:

    „Ich habe schon dreimal gefragt. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.“

    Dann kann der erste Schritt darin bestehen, die Situation zu ordnen, öffentlich zugängliche Informationen verständlich zusammenzuführen und ein brauchbares nächstes Werkzeug daraus zu machen.

    Frage → Orientierung → Werkzeug → eigener nächster Schritt

    Das ist die Idee hinter der SOWIESO Orientierungszone Hesel.

    Zur SOWIESO Orientierungszone

    Im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten greifen wir ausgewählte Fragen auf. Nicht jede eingereichte Frage kann beantwortet werden.

    SOWIESO Orientierungsnetzwerk Hesel

    Kostenfreie öffentliche Orientierung im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.

    Die Entscheidung bleibt beim Menschen.