Wenn der Vermieter auf die Nebenkosten-Frage nicht antwortet
Ein Fall. Eine Frage. Ein Werkzeug.
Manchmal beginnt Orientierung nicht mit einem komplizierten Problem, sondern mit einem ganz einfachen Satz:
So ähnlich erreichte uns vor kurzem eine Frage aus dem Alltag.
Keine große Theorie.
Keine komplizierte Technik.
Einfach ein Mensch, der wissen wollte:
1. Erst einmal sortieren
Bevor man über Rechte, Fristen oder Paragraphen spricht, müssen zunächst ein paar einfache Dinge geklärt werden:
Nicht mit: „Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen.“
Sondern mit: „Schauen wir zuerst, was eigentlich passiert ist.“
2. Und was sagt das Gesetz grundsätzlich?
Bei vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen muss grundsätzlich jährlich abgerechnet werden. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
§ 556 BGB regelt außerdem, dass der Vermieter dem Mieter auf Verlangen Einsicht in die Belege gewähren muss, auf denen die Abrechnung beruht.
Das bedeutet noch nicht automatisch, dass in jedem konkreten Fall dieselben Ansprüche oder Schritte gelten. Aber es gibt zunächst etwas Entscheidendes: Orientierung.
Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt bei unklaren Abrechnungen, Belege anzufordern beziehungsweise einen Termin zur Belegeinsicht zu verlangen.
3. Aus „Er antwortet nicht“ wird eine klare nächste Frage
Nach dem Sortieren verändert sich häufig schon die Ausgangslage.
Aus:
wird:
Und genau daraus kann ein praktisches Werkzeug entstehen.
Ein einfaches Musterschreiben
Zum Beispiel so:
Betreff: Nebenkostenabrechnung / Bitte um Klärung und Belegeinsicht
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
ich habe mich bereits wegen der Nebenkosten für den Zeitraum [Zeitraum einsetzen] an Sie gewandt.
Bislang konnte die Angelegenheit für mich noch nicht geklärt werden.
Ich bitte Sie daher, mir die entsprechende Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar zur Verfügung zu stellen beziehungsweise – sofern die Abrechnung bereits vorliegt – mir Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege zu ermöglichen.
Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen mit, wie beziehungsweise wann die Klärung und gegebenenfalls die Belegeinsicht erfolgen kann.
Gerne kann die Rückmeldung schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
[Anschrift]
4. Und dann?
Der Mensch hat damit noch immer keine Garantie, dass der Vermieter sofort reagiert.
Aber er hat jetzt:
Wenn später ein Mieterverein oder Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss, kann außerdem gezeigt werden, was bereits schriftlich versucht wurde.
5. Wo endet die öffentliche Orientierung?
SOWIESO entscheidet nicht, ob ein Vermieter im konkreten Einzelfall rechtswidrig gehandelt hat.
Wir führen keinen Mietrechtsstreit und ersetzen keine anwaltliche Beratung.
Wenn beispielsweise Fristen laufen, hohe Forderungen bestehen, eine Kündigung droht oder bereits ein ernsthafter Rechtsstreit entstanden ist, sollte professionelle Hilfe hinzugezogen werden.
Was SOWIESO dabei kann
Manchmal sitzt jemand zuhause mit einem Brief und denkt:
„Ich verstehe das alles nicht.“
Oder:
„Ich habe schon dreimal gefragt. Jetzt weiß ich nicht mehr weiter.“
Dann kann der erste Schritt darin bestehen, die Situation zu ordnen, öffentlich zugängliche Informationen verständlich zusammenzuführen und ein brauchbares nächstes Werkzeug daraus zu machen.
Das ist die Idee hinter der SOWIESO Orientierungszone Hesel.
Im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten greifen wir ausgewählte Fragen auf. Nicht jede eingereichte Frage kann beantwortet werden.
Kostenfreie öffentliche Orientierung im Rahmen verfügbarer Kapazitäten.
Die Entscheidung bleibt beim Menschen.

